Benutzungsordnung
Benutzungsordnung Klettersteig Neuerburg
Anwendungsbereich
Diese Benutzungsordnung regelt die Nutzung des Klettersteigs Neuerburg und gilt für alle
Personen, die den Klettersteig betreten.
Benutzungsberechtigung
1.1
Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen den Klettersteig Neuerburg nur unter
Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die
Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt, benutzen.
Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt im Klettersteig und insbesondere beim Klettern
besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten
eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Das Spielen im Kletterbereich, in denen
Gegenstände oder Kletterer herunterfallen können, ist untersagt. Für das Betreten des
Klettersteigs gilt eine Mindestkörpergröße von 1,40 m.
1.2
Der Klettersteig Neuerburg ist grundsätzlich zur privaten Nutzung bestimmt.
Eine gewerbliche oder kommerzielle Nutzung, insbesondere im Rahmen von geführten
Touren, Kursen oder sonstigen entgeltlichen Veranstaltungen, bedarf vor ihrer Durchführung
der Anmeldung und Genehmigung durch die Felsenland Südeifel Tourismus GmbH
(info@felsenland-suedeifel.de, Tel. 06526/933930). Für genehmigte gewerbliche Nutzungen
wird ein Benutzungsentgelt in Höhe von 5,00 EUR je teilnehmender Person erhoben. Das
Benutzungsentgelt ist vom Veranstalter zu entrichten. Der verantwortliche Leiter der
Veranstaltung hat sicherzustellen, dass alle Teilnehmer die Benutzungsordnung kennen und
während der Nutzung vollständig einhalten. Der Veranstalter haftet im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften für Verstöße seiner Teilnehmer gegen diese Benutzungsordnung.
Einzelheiten zur Genehmigung sowie zur Erhebung und Abwicklung des Benutzungsentgelts
können in gesonderten Regelungen festgelegt werden.
1.3
Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen, die einen zusätzlichen Verwaltungs-
oder Sicherungsaufwand verursachen, kann ein Kostenersatz bis zu 100 EUR erhoben
werden. Daneben bleiben ein sofortiger Verweis und Hausverbot dem Einrichtungsträger
bzw. den beauftragten Dritten vorbehalten.
1.4
Der Klettersteig Neuerburg ist ganzjährig geöffnet.
Bei schlechter Witterung (z. B. Gewitter-, Blitz-, Schnee- und Eisgefahr, Sturm und Regen)
sowie bei Dunkelheit darf der Klettersteig nicht genutzt werden. Hierfür hat jeder Nutzer
bereits beim Betreten des Klettersteiges eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen und sich
über die Wetteraussichten zu informieren.
Kletterregeln und Haftung
2.1
Der Aufenthalt in und die Benutzung des Klettersteigs Neuerburg, insbesondere das Klettern,
erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern
dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der Stadt Neuerburg nicht
gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten verursacht worden ist. Die Haftung der Stadt Neuerburg für einfache
Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Verkehrssicherungspflichten
verletzt werden.
2.2
Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles
zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer
hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände
gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.
2.3
Das Betreten des Klettersteigs Neuerburg ist nur mit persönlicher und dafür vorgesehener
Schutzausrüstung erlaubt. Hierzu zählen Klettersteigfalldämpfer nach EN 958 passend zum
Körpergewicht, Klettergurt nach EN 12277, Bergsteigerhelm nach EN 12492 Kletterhand-
schuhe und festes Schuhwerk.
2.4
Offenes Feuer oder das Betreiben eines Grills ist im Klettersteig Neuerburg nicht gestattet.
Die Benutzung des Klettersteiges nach Genuss alkoholischer oder anderer berauschender
Mittel ist verboten.
2.5
Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten oder begangen werden. Der
Betreiber des Klettersteigs Neuerburg behält sich die Sperrung des gesamten Klettersteigs
oder von Abschnitten vor.
2.6
Auf den Zuwegungen zum Klettersteig können in Abhängigkeit von der Witterung unter
anderem besondere Gefahren durch Feuchtigkeit, Eis oder Schnee bestehen.
2.7
Der Klettersteig Neuerburg und das gesamte Gelände sind sauber zu halten und sorgsam zu
behandeln.
2.8
Entstehender Müll ist eigenverantwortlich und ordnungsgemäß zu entsorgen.
2.9
Das Hausrecht über den Klettersteig Neuerburg üben die Verbandsgemeinde Südeifel, die
Stadt Neuerburg und die Felsenland Südeifel Tourismus GmbH sowie deren Beauftragte aus.
Deren Anordnungen sind zu befolgen. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann
dauernd oder auf Zeit von der Benutzung des Klettersteigs ausgeschlossen werden. Das
Recht, aus Verstößen gegen die Benutzungsordnung Schadensersatzansprüche geltend zu
machen, bleibt hiervon unberührt.
3.0
Die Benutzungsordnung ist am Zugang zum Klettersteig sowie online einsehbar. Mit Betreten
des Klettersteiges wird die Benutzungsordnung anerkannt.