Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Erlebnisse gelten für Verträge
über Erlebnisse mit den Anbietern dieser Erlebnisse und deren Vermittlung durch die
Felsenland Südeifel Tourismus GmbH

Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Erlebnisse


Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
die nachfolgenden Vermittlungs- und Vertragsbedingungen regeln einerseits das Rechtsverhältnis
zwischen der Felsenland Südeifel GmbH – nachstehend „FST GmbH“ abgekürzt – und Ihnen – nachstehend
„Kunde“ – in Bezug auf die Vermittlungstätigkeit der FST GmbH, andererseits das Rechtsverhältnis
zwischen Ihnen und dem von der FST GmbH vermittelten Anbieter der Erlebnisse, nachstehend einheitlich
„Erlebnisanbieter“ genannt und „EA“ abgekürzt. Die Vermittlungs- und Vertragsbedingungen werden,
soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalt des Dienstleistungsvertrages, der im Falle Ihrer Buchung
zwischen Ihnen bzw. dem Auftraggeber und dem Erlebnisanbieter zustande kommt. Lesen Sie daher bitte
diese Bedingungen vor Ihrer Buchung aufmerksam durch.


1. Begriffe; Stellung der FST GmbH und des EA; anzuwendende Rechtsvorschriften;
Vermittlung von Zusatzleistungen
1.1 Nachfolgend steht der Begriff „Kunde“ sowohl für Einzelkunden als auch für Kundengruppen.
1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Erlebnisse gelten für Erlebnisse, Gästeführungen, Touren
und Eintrittskarten, die von dem jeweiligen EA angeboten werden und die gemäß § 651a Abs. 5 Nr. 2 BGB
weniger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung umfassen (Tagesreisen) und deren Reisepreis 500
Euro nicht übersteigt. Diese Tagesangebote werden nachfolgend mit „Erlebnisse“ bezeichnet.
1.3 Der EA erbringt die ausgeschriebenen vertraglichen Leistungen als unmittelbarer Vertragspartner des
Kunden als selbstständiger Dienstleister. Die FST GmbH ist ausschließlich Vermittler des Vertrages
zwischen dem Kunden und dem ausführenden EA, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich die FST GmbH als
Anbieter des Erlebnisses benannt ist. Soweit im Zusammenhang mit dem Erlebnis Zusatzleistungen,
Transfers, Restaurantleistungen oder andere Leistungen gebucht werden, ist die FST GmbH gleichfalls
ausschließlich Vermittler solcher Leistungen.
1.4 Die FST GmbH hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach
den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener
Reiseleistungen der FST GmbH vorliegen.
1.5 Unbeschadet der Verpflichtungen der FST GmbH als Anbieter verbundener Reiseleistungen
(insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der
Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der FST GmbH) und der rechtlichen Folgen bei
Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die FST GmbH im Falle des Vorliegens der
Voraussetzungen nach Ziff. 1.3 und 1.4 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im
Buchungsfalle zustande kommenden Vertrags über das Erlebnis. Die FST GmbH haftet daher bei solchen
Aufträgen bzw. Führungen nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst
sowie für Leistungsmängel in Zusammenhang mit dem Erlebnis. Dies gilt nicht, soweit die vertraglich
vereinbarte Leistung eine Pauschalreise oder ein sonstiges Angebot ist, bei der die FST GmbH
unmittelbarer Vertragspartner des Kunden ist.
1.6 Eine etwaige Haftung der FST GmbH aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen
Geschäftsverkehr, bleibt hiervon unberührt.
1.7 Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem EA und dem Kunden finden in erster Linie die mit dem EA bzw.
der FST GmbH als dessen Vertreter getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vermittlungs- und
Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB)
Anwendung. Auf das Vermittlungsverhältnis mit der FST GmbH finden in erster Linie die mit der FST GmbH
getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen über die Vermittlungstätigkeit der FST GmbH in
den vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften des § 675 BGB über
die entgeltliche Geschäftsbesorgung Anwendung.
1.8 Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das
Vertragsverhältnis mit dem EA bzw. die Vermittlungstätigkeit der FST GmbH anzuwenden sind, nichts
anderes zu Gunsten des Kunden bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit
dem EA und der FST GmbH ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers; Hinweis zum Widerrufsrecht
2.1 Für alle Buchungen von Erlebnissen gilt:
a) Grundlage des Angebots von EA und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des
Erlebnisangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem
Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von
EA vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die
Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der
Leistungen erklärt.
c) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von
Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das Gleiche gilt
entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche für die vom Gruppenauftraggeber
oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten Teilnehmenden der Erlebnisse.
2.2 Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend für Erlebnisse geschlossener Gruppen. Erlebnisse
für geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenangebote, die von EA
als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber
gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis
handelt und gegenüber dem EA alleinig die Stellung des Kunden einnimmt. Den Auftraggeber trifft in
diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher
Zahlungsansprüche.
2.3 Der Dienstvertrag über das Erlebnis kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche die FST
GmbH als Vertreter des EA vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird die FST GmbH,
ausgenommen bei sehr kurzfristigen Buchungen, dem Kunden bzw. dem Auftraggeber jedoch eine
schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Bei verbindlichen telefonischen Buchungen
ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der
Buchungsbestätigung und einer etwa vereinbarten Vorauszahlung.
2.4 EA weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB),
auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Fernabsatz oder außerhalb geschlossener Geschäftsräume
geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und
Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
2.5 Bei Buchungen, die über den Internetauftritt des EA, der Tourismusorganisation oder anderer
Vermittler erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert. Dem
Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten
Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung
erläutert wird.
b) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Soweit der
Vertragstext im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde bzw. der Auftraggeber über diese
Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ (oder vergleichbar eindeutig
bezeichnet) bietet der Kunde EA den Abschluss des Vertrages über das Erlebnis verbindlich an. Dem
Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
d) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen"
begründet keinen Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers auf das Zustandekommen eines Vertrages
mit EA entsprechend seiner Buchungsangaben. EA ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das
Vertragsangebot des Kunden bzw. des Auftraggebers anzunehmen oder nicht.
e) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von EA beim Kunden bzw. beim
Auftraggeber zu Stande.
f) Die Buchungsbestätigung erfolgt entweder sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden bzw. des
Auftraggebers durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung
am Bildschirm (Buchung in Echtzeit) oder – nach entsprechender elektronischer Eingangsbestätigung der
Buchung des Kunden bzw. Auftraggebers – nach Absendung der Buchung in der angegebenen oder
vereinbarten Form schriftlich, per E-Mail oder per Fax.
g) Im Falle einer sofortigen Buchungsbestätigung in Echtzeit am Bildschirm wird dem Kunden die
Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit
des Dienstvertrages mit dem Gästeführer bzw. des Vermittlungsauftrages an die FST GmbH ist jedoch nicht
davon abhängig, dass der Kunde bzw. der Auftraggeber diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum
Ausdruck nutzt.
h) Im Regelfall wird die FST GmbH dem Kunden bzw. dem Auftraggeber zusätzlich zu der am Bildschirm
dargestellten Buchungsbestätigung eine zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-
Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang einer solchen zusätzlichen Ausfertigung der
Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des
Dienstvertrages mit dem Gästeführer.


3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung
wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse
3.1 Die geschuldete Leistung von EA besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der
Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2 Sofern für eine Leistung eine bestimmte Gruppengröße nicht unter- oder überschritten werden darf, ist
dies in der Leistungsbeschreibung angegeben.
3.3 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung von Erlebnissen nicht durch
eine bestimmte Person (z. B. bestimmter Gästeführer) geschuldet. Auch im Falle der Benennung einer
bestimmten Person bleibt es vorbehalten, diese im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes
(insbesondere wegen Krankheit) durch eine andere Person zu ersetzen. Kann der EA bei einem von ihm
nicht zu vertretenden Verhinderungsgrund keinen Ersatz finden (insbesondere bei Soloselbstständigen), so
ist der EA berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären bzw. den Vertrag außerordentlich aus
wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall entfällt jegliche Entgeltpflicht des Kunden. Weitergehende
Ansprüche des Kunden, insbesondere der Erstattung von Kosten für An- und Abreise, sind ausgeschlossen.
3.4 Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich
getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen
(insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetriebe,
Museen oder sonstigen Besichtigungsstätten) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im
Widerspruch zur Leistungsbeschreibung oder den mit der FST GmbH und/oder dem EA getroffenen
Vereinbarungen stehen, sind für die FST GmbH und den EA nicht verbindlich.
3.5 Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer
ausdrücklichen Vereinbarung mit EA, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.
3.6 Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und
die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der
jeweiligen Leistungserbringung) und von EA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht
beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher
Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
3.7 Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
3.8 Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten
Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen den Kunden bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw.
zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit EA. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die
Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des
Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden
bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen
vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber als
auch EA vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
d) Im Falle einer solchen Kündigung durch EA bzw. durch die FST GmbH als dessen Vertreter bestehen
keine Ansprüche des Kunden bzw. Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere von Reise- und
Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Kunden
bzw. Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.


4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten
4.1 Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener
oder vereinbarter Leistungen ein.
4.2 Der vereinbarte Preis ist nach Festlegung durch den EA bei Onlinezahlung direkt mit
Buchungsabschluss, andernfalls spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum oder nach entsprechender
Vereinbarung unmittelbar vor Beginn des Erlebnisangebots zu entrichten.
4.3 Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und der EA zur
Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:
a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht
vollständig, so ist der EA berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung und Ablauf dieser Frist
vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach
Maßgabe nachstehender Ziffer 7 zu fordern, es sei denn, dem Kunden steht zum Zeitpunkt der Fälligkeit
ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu oder der Kunde hat den eingetretenen Zahlungsverzug
nicht zu vertreten.
b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf
Inanspruchnahme der Leistungen.


5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift
5.1 Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich
des Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangs- und des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht
nicht. Auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers kann geprüft werden, ob eine Umbuchung dennoch
möglich ist. Die Umbuchungsanfrage wird nur in Textform entgegengenommen.
5.2 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für eine Änderung der Rechnungsanschrift, für
die ein Bearbeitungsentgelt von € 10,00 pro Änderungsvorgang erhoben werden kann.


6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
6.1 Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom EA zu
vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des
Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der EA zur Leistungserbringung bereit und in der
Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
6.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der
Leistung besteht.
b) Der EA hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine
Vergütung, die der EA durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt
oder zu erlangen böswillig unterlässt.


7. Rücktritt von EA wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1 Der EA kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender
Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den EA müssen in der
konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für bestimmte Arten von
Erlebnissen, in einem allgemeinen Hinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich
angegeben sein.
b) Der EA hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung
deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Leistungsbeschreibung zu
verweisen.
c) Der EA ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage des Erlebnisangebots unverzüglich zu
erklären, wenn feststeht, dass das Erlebnis wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht
durchgeführt wird.
d) Im Falle einer vereinbarten Mindestteilnehmerzahl kann mit Buchung eine in der Ausschreibung
angegebene Anzahlung zur Zahlung fällig werden, die Rest- oder Gesamtzahlung wird mit Bestätigung der
Durchführung zahlungsfällig.
7.2 Wird das Erlebnis aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf das Erlebnis geleistete
Zahlungen unverzüglich zurück.


8. Kündigung und Rücktritt durch den Kunden bzw. den Auftraggeber
8.1 Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit dem EA nach Vertragsabschluss kündigen.
Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend
empfohlen. Für die vorstehende Frist ist der Zugang der Kündigungserklärung des Kunden bzw. des
Auftraggebers bei der FST GmbH zu deren veröffentlichten und/oder mitgeteilten Geschäftszeiten
maßgeblich. Kündigungserklärungen sind ausschließlich an die FST GmbH als Vertreter des EA zu richten.
8.2 Kündigt der Kunde bzw. Auftraggeber oder nimmt er Leistungen ohne Kündigungserklärung –
insbesondere durch Nichterscheinen – nicht in Anspruch, so kann der EA den Leistungspreis für die
vorgehaltenen Leistungen und die damit verbundenen Aufwendungen verlangen.
8.3 Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung veröffentlichten Stornobedingungen. Soweit vom EA in
der Ausschreibung des Erlebnisangebots keine anderweitige ausdrückliche Festlegung getroffen ist,
werden Stornierungsgebühren in Höhe von 100% des Gesamtpreises fällig. Ziffer 6.2.b) gilt entsprechend.
Dem Kunden bleibt stets der Nachweis vorbehalten, dass dem EA kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist.
8.4 Soweit auf Grundlage der vom EA festgelegten Stornierungsbedingungen zugunsten des Kunden im
Falle des Rücktritts bzw. der Kündigung eine anteilige Rückzahlung fällig ist, erfolgt eine ggfls. fällige
anteilige Rückzahlung von bereits geleisteten Zahlungen ausschließlich durch den EA. Vermittler von EA
mit Inkassovollmacht sind ausdrücklich nicht berechtigt oder verpflichtet, im Namen und auf Rechnung des
EA Rückzahlungen zu leisten.
8.5 Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte
des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen des EA sowie sonstige gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche unberührt.


9. Haftung von EA; Versicherungen
9.1 Für die Haftung der FST GmbH wird auf Ziffer 1.6. ff. dieser Bedingungen verwiesen.
9.2 Der EA haftet unbeschränkt, soweit
 der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht des EA resultiert, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren
Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder
 der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden
resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung des EA beschränkt auf Schäden, die vom EA oder den Erfüllungsgehilfen des EA
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9.3 Der EA haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und
Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn,
dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des EA ursächlich oder
mitursächlich war.
9.4 Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zugunsten des Kunden bzw. des
Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird
der Abschluss einer Leistungsrücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.


10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1 Der EA kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde
ungeachtet einer Abmahnung durch den EA nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
10.2 Kündigt der EA, so behält er den Anspruch auf den Leistungspreis; der EA muss sich jedoch den Wert
der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der EA aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.


11. Obliegenheiten des Kunden
11.1 Der Kunde bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers ist verpflichtet, etwaige Mängel der
vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem EA anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus
mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des EA ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht,
wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
11.2 Der Kunde bzw. der Auftraggeber ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten
Termin des Erlebnisses eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihm im Falle außergewöhnlicher
Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Die FST GmbH wird dem Kunden bzw. einer benannten
Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer des ausführenden EA mitteilen.
11.3 Vereinbarte Leistungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Kunde verspäten, so ist er
verpflichtet, diese Verspätung dem Anbieter der Erlebnisleistung spätestens bis zum Zeitpunkt des
vereinbarten Beginns der Leistung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten
Eintreffens zu benennen. Der EA kann einen verspäteten Beginn der Erlebnisleistung ablehnen, wenn die
Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch darauffolgende
Leistungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Anbieters nicht
eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 30 Minuten berechtigen den Anbieter generell
zur Absage der Erlebnisleistung. In diesem Fall gilt für den Vergütungsanspruch des Anbieters die
Regelung in Ziffer 6 dieser Bedingungen entsprechend.
11.4 Zu einem Abbruch bzw. einer Kündigung des Erlebnisses nach Leistungsbeginn ist der Kunde bzw. der
Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des EA erheblich mangelhaft ist und diese Mängel
trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs
bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Kunden
im Falle einer mangelhaften Durchführung der Erlebnisleistung bleiben hiervon unberührt.


12. Besondere Obliegenheiten der Gäste in Bezug auf Erlebnisse unter freiem Himmel
12.1 Es obliegt dem Kunden, sich vor der Buchung und vor Inanspruchnahme der Erlebnisleistungen zu
informieren, ob diese für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition
geeignet sind.
12.2 Weder der EA noch die FST GmbH schulden diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung eine
besondere, insbesondere auf den jeweiligen Kunden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder
Belehrung.
12.3 Der EA bzw. dessen Erfüllungsgehilfen (Guides etc.) können den Kunden bei begründeten Anzeichen,
dass die Erlebnisleistungen den Kunden überfordern könnten, ganz oder teilweise ausschließen, wenn der
Kunde sich oder andere hierdurch zu gefährden droht.
Ziffer 6 gilt entsprechend.
12.4 Für den Fall, dass der Kunde wegen einer nicht vom EA verschuldeten Verletzung oder Erkrankung
oder auf eigenen Wunsch ausscheidet oder abbricht, gelten ebenso die Regelungen gemäß Ziffer 6.
12.5 Den Kunden wird das Tragen von Kleidung empfohlen, welche für die Erlebnisleistung geeignet ist und
vor starker Sonneneinstrahlung, Regen oder Wind schützt. Auch wird die Mitnahme von Wechselkleidung
empfohlen. Erscheint der Kunde in an das Erlebnis nicht angepasster Kleidung oder mit ungeeignetem
Schuhwerk, behält sich der EA vor, den Kunden aus Sicherheitsgründen von der Erlebnisleistung ganz oder
teilweise auszuschließen.


13. Besondere Obliegenheiten der Kunden in Bezug auf Erlebnisse mit körperlicher Aktivität (z. B.
Wanderführungen, Angebote mit Fahrrad, Segway o. ä.)
13.1 Für Erlebnisse mit körperlicher Aktivität gilt Ziffer 12 entsprechend.
13.2 Trotz Begleitung der Erlebnisse durch einen Guide erfordern die Erlebnisse ein hohes Maß an
Eigenverantwortung des Kunden.
13.3 Den Kunden wird das Tragen von Kleidung empfohlen, welche für das Erlebnis geeignet ist und vor
starker Sonneneinstrahlung, Regen oder Wind schützt. Auch wird die Mitnahme von Wechselkleidung
empfohlen. Erscheint der Kunde in nicht angepasster Kleidung oder mit ungeeignetem Schuhwerk, behält
sich der Anbieter der Erlebnisse vor, den Kunden aus Sicherheitsgründen von dem Erlebnis ganz oder
teilweise auszuschließen.
13.4 Den Anweisungen der Guides ist vor und während der Erlebnisse Folge zu leisten. Verkehrsregeln sind
einzuhalten und Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer ist stets zu nehmen.
13.5 Bei körperlich aktiven Erlebnissen auf Gewässern ist Nichtschwimmern die Teilnahme nicht gestattet.
13.6 Es bleibt dem EA vorbehalten, die geplanten Erlebnisse nach den Kenntnissen der teilnehmenden
Kunden, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener
Umstände im Rahmen der dem EA obliegenden Fürsorge- und Verkehrssicherungspflichten abzuändern.
13.7 Zu vorgenannten unvorhergesehenen Umständen im Rahmen von Gefahren bei Erlebnissen zählen
insbesondere, aber nicht ausschließlich: extreme Wetterverhältnisse oder eine vorzeitige Rückkehr wegen
Verletzungen, Krankheit oder Erschöpfung eines teilnehmenden Kunden.


14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem
Corona-Virus)
14.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch EA stets unter Einhaltung und
nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen
erbracht werden.
14.2 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass im Rahmen dieser Vereinbarung ein Kündigungsrecht
aufgrund höherer Gewalt oder erheblicher Leistungsänderungen aufgrund behördlicher Auflagen zur
Durchführung von Erlebnisangeboten ausgeschlossen ist, soweit die angebotenen Erlebnisse nicht
allgemein zum Leistungszeitpunkt behördlich verboten sind.
14.3 Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von
EA bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten.
14.4 Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt des EA vereinbart, dass die vereinbarte
Maximalanzahl der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nach denen für die
Erlebnisangebote geltenden behördlichen Auflagen soweit gesetzlich zulässig sind.
14.5 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Kunden
unberührt.


15. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung
15.1 Der EA und die FST GmbH weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf
hin, dass bei Veröffentlichung dieser Gastaufnahmebedingungen eine Teilnahme für den EA und die FST
GmbH an der Verbraucherstreitbeilegung nicht verpflichtend ist und der EA sowie die FST GmbH nicht
an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern und soweit eine Verbraucherstreit-
beilegung für den EA und/oder die FST GmbH verpflichtend würde, informieren diese den
dementsprechend betroffenen Kunden/Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
15.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem EA bzw. dem Auftraggeber und der FST GmbH findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
15.3 Soweit bei zulässigen Klagen des Kunden bzw. des Auftraggebers gegen den EA oder die FST GmbH im
Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
15.4 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
15.5 Für Klagen des EA bzw. der FST GmbH gegen den Kunden bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des
Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhn-
lichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des EA
vereinbart.
15.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht
abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar
sind.